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Verschmelzung: Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH Hrb02.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2010)

Auf einen Blick

Text

SRB Studio Rotherbaum Betriebsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 69278 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SRB Studio Rotherbaum Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg.

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