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Satzung Hrb14.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.08.2009)

Auf einen Blick

Text

nextevolution AG, Ungenannte Str. ??, D-20457 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 4 (Grundkapital) durch Aufhebung des bestehenden (Genehmigtes Kapital 2007) und Schaffung eines neuen Abs. 3 (Genehmigtes Kapital 2009) sowie eines neuen Abs. 6 (Bedingtes Kapital 2009), 21, 23 und 24 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 08.06.2014 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 590.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 490.000,00 durch Ausgabe von bis zu 490.000 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: NEXTEVOLUTION GmbH, Hamburg.

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