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Formwechsel: Friedrich GmbH & Co. KG Hrb29.10.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 25.10.2010)

Auf einen Blick

Text

Friedrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sand- und Kieswerk, Ötigheim (Ungenannte Str. ??, D-76470 Ötigheim). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.08.2010 mit Nachträgen vom 27.08.2010 und 21.10.2010 in eine KG unter der Firma "Friedrich GmbH & Co. KG", Ötigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703244) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Formwechsel ist mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Friedrich GmbH Sand- und Kieswerk, Ötigheim.

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