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Satzung Hrb21.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2010)

Auf einen Blick

Text

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG, Ungenannte Str. ??, D-73337 Bad Überkingen. Die Hauptversammlung vom 28.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand hat am 10.08.2010 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Einteilung) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2005, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.238.750,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.07.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.07.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 11.193.728,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA, Bad Teinach-Zavelstein.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG - Satzung" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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