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Verschmelzung: PANIVIA zweite GmbH & Co. KG Hrb18.12.2020 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 25837: BA zweite GmbH & Co. KG, Köln, c/o BAUWENS GmbH & Co. KG, Holzmarkt 1, 50676 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2020 mit der PANIVIA zweite GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 25863) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BA zweite GmbH & Co. KG, Köln.
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