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Verschmelzung: Siemens AG, Siemens AG Hrb15.03.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.03.2006)

Auf einen Blick

Text

Siemens VDO Automotive AG, München (Ungenannte Str. ??, D-80333 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 01.03.2006 mit der Siemens AG mit dem Sitz in München und Berlin (Amtsgericht München HRB 6684, und Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 12300 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VERATRON AG, Rüthi (Rheintal), Schweiz.

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