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Satzung Hrb10.03.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.03.2008)

Auf einen Blick

Text

schlott gruppe AG, Freudenstadt (
Wittlensweiler Str. 3-19, 72250 Freudenstadt
). Die Hauptversammlung vom 26.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen, Informationen, Geschäftsjahr) und § 4 (Grundkapital, genehmigtes und bedingtes Kapital beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.03.2003, das Grundkapital der Gesellschaft um noch bis zu 3.937.560,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I.) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.02.2008 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu 4.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital I.).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: schlott gruppe AG, Freudenstadt.

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