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Verschmelzung: ISG Intermedia Service GmbH Hrb02.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.11.2005)

Auf einen Blick

Text

Grundig Intermedia GmbH, Nürnberg (Ungenannte Str. ??, D-90471 Nürnberg). Die ISG Intermedia Service GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 20660) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Beko Germany GmbH, Eschborn.

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