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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb09.11.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.11.2005)

Auf einen Blick

Text

Europa Möbel-Verbund GmbH, Fahrenzhausen, Landkreis Freising (
Ungenannte Str. ??, D-85777 Fahrenzhausen
). Die Deutscher Möbel-Verbund Handels-GmbH mit dem Sitz in Fahrenzhausen (Amtsgericht München HRB 57535) und die Großeinkauf EUROPA MÖBEL GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg HRA 3171) und die Großeinkauf EUROPA MÖBEL GmbH mit dem Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg HRB 5255) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 01.06.2005 und vom 19.06.2005 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Europa Möbel-Verbund GmbH, Fahrenzhausen.