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Ausgliederung: F.S. Fehrer Immobilien GmbH · Spaltung: F.S. Fehrer Immobilien GmbH Hrb05.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.09.2005)

Auf einen Blick

Text

F.S. Fehrer Automotive GmbH, Kitzingen (
Heinrich-Fehrer-Str. 3, 97318 Kitzingen
). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 09.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.08.2005 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Automotive" mit sämtlichen Betriebsstätten) von der F.S. Fehrer Immobilien GmbH mit dem Sitz in Kitzingen (Amtsgericht Würzburg HRB 7515) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: F.S. Fehrer Automotive GmbH, Kitzingen.

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