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Spaltung: LF Garching GmbH & Co. KG Hrb13.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.07.2005)

Auf einen Blick

Text

Münchener Lodenfabrik Joh. Gg. Frey GmbH & Co. KG, Münchea. (Ungenannte Str. ??, D-80805 Münchea.). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 17.06.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.06.2005 Teile des Vermögens (die wirtschaftlich zum Teilbetrieb " Herrenbekleidung gehören, nach näherer Maßgabe des Spaltungsvertrages ( Ziffer II. 2) ) auf die LF Garching GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Garching b. München (Amtsgericht München HRA 86207) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Münchener Lodenfabrik Joh. Gg. Frey GmbH & Co. KG, München.

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