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Verschmelzung: Volksbank Mönchengladbach eG 19.10.2020 – Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
Text
GnR 206: Volksbank Meerbusch eG, Meerbusch, Ungenannte Str. ??, D-40670 Meerbusch. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2020 sowie den Beschlüssen ihrer Generalversammlung vom 01.09.2020 und der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 02.09.2020 mit der Volksbank Mönchengladbach eG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Moenchengladbach GnR 212) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Meerbusch eG, Meerbusch.
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