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Eintragung · Vorstand (1 Person) · Kapital: 750.000 € · Firmensitz: Köln · Rechtsform: AG · Name: DNI Beteiligungen AG · Unternehmensgegenstand Hrcdd15.11.2001 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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b) Köln c) die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Verwaltung des eigenen Vermögens umfaßt den An- und Verkauf von Wertpapieren jeder Art, Optionsscheinen und Optionsrechten auf Aktien, Indizes, Devisen, Edelmetallen und Zinsen, Termingeschäfte sowie den An- und Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind, nicht jedoch Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 und § 1 Absatz 1 a Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen. |
750.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: |
a) Aktiengesellschaft Satzung vom 04.06.1992, zuletzt geändert am 31.08.1999 b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.08.2004 einmal oder mehrmals, insgesamt durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu Euro 375.000,00 zu erhöhen. Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedinungen der Aktienausgabe entscheidt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Den Aktionären steht dabei das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenberträge auszugleichen; - wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstiut im Sinne des § 186 Absatz 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittlbares Bezugsrecht eingeräumt wird. |
a) 15.11.2001 Demir b) Tag der ersten Eintragung: 13.07.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2001. |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DNI Beteiligungen AG, Köln.
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