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Verschmelzung: Ring-Werft GmbH Hrb18.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.07.2008)

Auf einen Blick

Text

Ring-Werft Burgstaaken Verwaltungs GmbH, Hamburg (Ungenannte Str. ??, D-20148 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2008 mit der Ring-Werft GmbH Hamburg mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 16650) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.07.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ring-Werft Burgstaaken Verwaltungs GmbH, Hamburg.

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