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Verschmelzung: Holding GmbH Hrb31.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.05.2006)

Auf einen Blick

Text

Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München (
Nonnendammallee 101, 13629 Berlin
). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2006 und des Zustimmungsbeschlusses vom 18.04.2006 ist die Flender Holding GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 9175) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens AG, Berlin.

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