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Satzung Hrb21.02.2022 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
Text
HRB 9092: thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, ThyssenKrupp Allee 1, 45143 Essen. Die Hauptversammlung vom 04.02.2022 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 04.02.2022 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs. 6 und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.02.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 03.02.2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 300.000.000,00 Euro zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 04.02.2022 um einen Betrag bis zu EUR 250.000.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung vom Options- und/oder Wandlungsrechten und/oder Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen sowie Kombinationen dieser Instrumente.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp AG, Duisburg.
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