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Verschmelzung: Loick Bioenergie GmbH Hrb03.12.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 6409: Loick NAWARO Handels GmbH, Ungenannte Str. ??, D-46286 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2014 mit der Loick Bioenergie GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6585) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Loick NAWARO Handels GmbH, Dorsten.

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