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Ein­tra­gung · GF: F. Schmied-Kowarzik, P. Schmied-Kowarzik · PPA: S. Bornkessel-Lutz · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb10.02.2020 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 161250: Akademie für Kinder PMW GmbH,
Hamburg, Poßmoorweg 21 a, 22301 Hamburg
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2019 mit Änderung vom 30.01.2020. Geschäftsanschrift:
Poßmoorweg 21 a, 22301 Hamburg
. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern (Kindertagesstätte) mit einer anspruchsvollen pädagogischen Konzeption, die Kindern -anders als heute verbreitet üblich- von Anfang ihrer Bildungslaufbahn schon im vorschulischen Alter an die Möglichkeit bietet, allen Bildungsbereichen frühzeitig zu begegnen und sich daran zu entfalten und entwickeln, um ihnen so die Freude am neigungs- und begabungsbestimmten Lernen zu vermitteln und die frühkindlichen Bildungsressourcen in einer so konzipierten "Akademie für Kinder" zu nutzen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten werden. Die Gesellschaft kann auch durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Schmied-Kowarzik, Peter, Hamburg, *??.??.????; Schmied-Kowarzik, Franziska, Hamburg, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bornkessel-Lutz, Stephanie, Hamburg, *??.??.????. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der AKADEMIE FÜR KINDER AfK GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97183) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.11.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 18.11.2019. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.02.3030 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Akademie für Kinder PMW GmbH, Hamburg.

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