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Verschmelzung: C3 Carpe Connect Communications GmbH Hrb25.11.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 201687: C3 CARPE CONNECT COMMUNICATIONS HANNOVER GmbH, Ungenannte Str. ??, D-20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der C3 Carpe Connect Communications GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 67495) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: C3 CARPE CONNECT COMMUNICATIONS HANNOVER GmbH, Hamburg.

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