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Löschung · Verschmelzung: vom 29.03.2019 und 03.04.2019 mit dem KVZ Bürger- und Kulturverein Wenkbach e. V Hrb28.08.2019 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

VR 4581: Dance & Fun Wenkbach, Weimar, (Lahn) OT Wenkbach (Ungenannte Str. ??, D-35096 Weimar). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.03.2019 und 03.04.2019 mit dem KVZ Bürger- und Kulturverein Wenkbach e. V. mit Sitz in Weimar-Wenkbach (Amtsgericht Marburg VR 1830) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dance & Fun Wenkbach, Weimar (Lahn).

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