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Verschmelzung: TRW KFZ Ausrüstung GmbH Hrb23.05.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 16046: TRW Logistic Services GmbH, Ungenannte Str. ??, D-66802 Überherrn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2019 mit der TRW KFZ Ausrüstung GmbH mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 12605) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TRW Logistic Services GmbH, Überherrn.

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