Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Verschmelzung: KEA256 Ltd. & Co. KG Hrb05.03.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.03.2019)

Auf einen Blick

Text

HRB 196551 B: START Film + TV GmbH, Ungenannte Str. ??, D-10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die KEA256 Ltd. & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRA 109915) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des; Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: START Film + TV GmbH, Berlin.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "START Film + TV GmbH - Verschmelzung: KEA256 Ltd. & Co. KG" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.