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Verschmelzung: EWM Hightec Welding GmbH Hrb13.12.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 23726: EWM AG,
Mündersbach, Dr. Günter-Henle-Straße 8, 56271 Mündersbach
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptrversammlung vom 04.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2017 mit der EWM Hightec Welding GmbH mit Sitz in Weinheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 711792) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWM GmbH, Mündersbach.