Recherchiere Firmenbekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen
Verschmelzung (4 Firmen) 04.12.2017 – Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
Text
HRB 8017: thats shopping GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 5, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der KARO Marketing und Verlags-GmbH mit Sitz in Eltville (Amtsgericht Wiesbaden HRB 23787) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der DataServe Telekommunikations GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 5123) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der MDS Direktmarketing Service GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 5637) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der Zabala Express UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 43629) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Alsnicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thats shopping GmbH, Budenheim.
Die Visualisierungen zu "thats shopping GmbH - Verschmelzung (4 Firmen)"
werden von
North Data
zur Weiterverwendung unter einer
Creative Commons Lizenz
zur Verfügung gestellt.