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Geschäftsführer: Franz L. Mörsdorf · Verschmelzung: Deutsche Real Estate Asset Management GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Deutsche Real Estate Asset Management GmbH Hrb24.11.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 77596: Vostell Beteiligungs GmbH, Frankfurt am
Main, Siesmayerstraße 23, 60323 Frankfurt am Main
. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Deutsche Real Estate Asset Management GmbH. die Vermögensverwaltung für Dritte und Vermittlung von und Anlageberatung bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen und Kapitalanlagen nach § 34 c GewO, sowie Vermittlung von und Beratung bei Versicherungen und Finanzierungen aller Art, soweit sie nicht der Genehmigung nach dem Rechts- und Steuerberatungsgesetz bedürfen; An- und Verkauf von Grundstücken und deren Erschließung, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerb- oder Nutzungsrechte zu verwenden oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten, durchzuführen und zu verwalten; ferner die Übernehme und Verwaltung von Beteiligungen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten aus, auch keine Tätigkeiten die zu einer Genehmiungspflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch führen würden. Geändert, nun: Geschäftsführer: Mörsdorf, Franz Lucien, Frankfurt am Main, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Real Estate Asset Management GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main 86543) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Real Estate Asset Management GmbH, Frankfurt a. Main.

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