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Die Hauptversammlung vom 18.05.2017 hat die Änderung des: - § 4 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 sowie Abs. 6 (Höhe und… Hrb05.10.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

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HRB 30000: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt am
Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main
. Die Hauptversammlung vom 18.05.2017 hat die Änderung des: - § 4 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 sowie Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital), - § 9 Abs. 1 (Aufsichtsrat), - § 10 Abs. 1, - § 11 Abs. 2, - § 13 Abs. 1, - § 14 Abs. 3, - § 16 Abs. 3 (Hauptversammlung) und - § 17 Abs. 2 beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2014 (Bedingtes Kapital 2014/I) ist aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2012 (Bedingtes Kapital 2012/I) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2017 um bis zu 512.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 512.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.048.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/II). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2017 um bis zu 51.200.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/II).

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