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Übernahme: Stadtwerke Hildesheim AG · Spaltung: Stadtwerke Hildesheim AG Hrb18.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 2784: SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH, Ungenannte Str. ??, D-31137 Hildesheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 27.06.2017 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Stadtwerke Hildesheim AG mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 312) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH, Hildesheim.

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