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Verschmelzung: KW GmbH Hrb10.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.08.2017)

Auf einen Blick

Text

HRB 12845: KÖNIG GmbH, Ungenannte Str. ??, D-83022 Rosenheim. Die KW GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24167) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KÖNIG GmbH, Rosenheim.

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