HRB 32668: Content Management Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-50670 Köln. 1. Der zwischen der Gesellschaft und der
OMIKRON Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (
Amtsgericht Köln HRA 14585) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 15.12.1999 wurde aufgrund des Aufhebungsvertrags vom 22.12.2014 beendet. 2. Der zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (
Amtsgericht Bonn HRB 4940) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 30.03.2000 wurde aufgrund der Befristung des Vertrages mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. 3. Der zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (
Amtsgericht Bonn HRB 4940) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 08.01.2001/17.01.2001 wurde aufgrund der Befristung des Vertrages mit Wirkung zum 30.09.2010 beendet. 4. Der zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (
Amtsgericht Bonn HRB 4940) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 23.04.2001 wurde aufgrund der Befristung des Vertrages mit Wirkung zum 30.09.2011 beendet. 5. Der zwischen der Gesellschaft und der
OMIKRON Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (
Amtsgericht Köln HRA 14585), Cornel Schnietz, Köln und Robert Schovenberg, Köln, bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 07.12.2001 wurde aufgrund Kündigung vom 15.03.2009 beendet. 6. Der zwischen der Gesellschaft und der
OMIKRON Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (
Amtsgericht Köln HRA 14585) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 27.05.2002 wurde aufgrund des Aufhebungsvertrags vom 24.06.2015 beendet. 7. Der zwischen der Gesellschaft und der
OMIKRON Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (
Amtsgericht Köln HRA 14585) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 03.09.2001 wurde aufgrund des Aufhebungsvertrags vom 20.06.2013 beendet. 8. Der zwischen der Gesellschaft und der
OMIKRON Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (
Amtsgericht Köln HRA 14585) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 22.04.2002 wurde aufgrund der Kündigung vom 27.09.2013 beendet. 9. Der zwischen der Gesellschaft und der
OMIKRON Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (
Amtsgericht Köln HRA 14585) als herrschender Gesellschaft bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 07.10.2002 wurde aufgrund des Aufhebungsvertrags vom 18.12.2015 beendet.
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach
§ 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.