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Vorstand (3 Personen) · Formwechsel: Deutsche Wohnen AG · Anschrift · Kapital: 354,7 Mio. € · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb31.07.2017 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 109171: Deutsche Wohnen SE, Frankfurt am Ungenannte Str. ??, D-65929 Frankfurt a. Main. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 19.04.2017 mit Änderung vom 02.06.2017. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-65929 Frankfurt a. Main. Gegenstand: Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Bewirtschaftung sowie der Verkauf von Wohnimmobilien, Plegeeinrichtungen und sonstiger Immobilien. Es können Immobilien errichtet, modernisiert und instandgesetzt werden sowie Dienstleistungen erbracht und Kooperationen aller Art vorgenommen werden. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, aufgrund derer sie als Invetmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches qualifiziert werden würde. Insbesondere wurde die Gesellschaft nicht mit dem Hauptzweck gegründet, ihren Aktionären durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen eine Rendite zu verschaffen. Grundkapital: 354.654.560,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: ??????, ??????, Berlin, *??.??.????; Wittan, Lars, Klein Schulzendorf, *??.??.????; ????, ???????, Potsdam, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen. Mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: ????????, ????, Berlin, *??.??.????; Dr. ?????????, ??????, Berlin, *??.??.????; ???????, ????, Falkensee, *??.??.????; ??????, ????, Lübeck, *??.??.????; ??????, ???????, Berlin, *??.??.????; Dr. Maurer, Malte, Grünwald, *??.??.????; ????????, ????, Berlin, *??.??.????; Urbansky, Lars, Berlin, *??.??.????; Dr. ?????, ???????, Berlin, *??.??.????. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Deutsche Wohnen AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 42388). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2013 um bis zu 40.189.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2013 (Bedingtes Kapital 2013/I) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 über einen Betrag von 24.113.286,00 EUR teilweise aufgehoben und besteht weiterüber einen Teilbetrag von 16.075.714,00 EUR. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 um bis zu 50.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 um bis zu 15.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/II). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 um bis zu 12.879.752,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/III). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 (Bedingtes Kapital 2014/I) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2015 über einen Betrag von 25.000.000,00 EUR teilweise aufgehoben und besteht weiterüber einen Teilbetrag von 25.000.000,00 EUR. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2015 um bis zu 50.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das bedingte Kapital 2014/II beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 5.902.813,00 EUR. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2017 um bis zu 67.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.06.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 110.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Wohnen SE, Berlin.

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