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Löschung · Verschmelzung: Stadtwerke Greifswald GmbH Hrb01.08.2017 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 1801: Wasserwerke Greifswald GmbH, Ungenannte Str. ??, D-17489 Greifswald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit der Stadtwerke Greifswald mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 613) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am gleichen Tage. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wasserwerke Greifswald GmbH, Greifswald.

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