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Lö­schungs­an­kün­di­gung Hrb16.12.2016 Registerbekanntmachungen (Löschungsankündigungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 101714: Miro Gastro Service GmbH, Ungenannte Str. ??, D-66111 Saarbrücken. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Der Widerspruch kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes erfolgen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll ( §§ 14 II FamFG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Miro Gastro Service GmbH, Saarbrücken.

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