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Verschmelzung: Eisenbahn-Wohnungsbau-Gesellschaft Karlsruhe GmbH Hrb03.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2013)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Annington EisenbahnWG Karlsruhe Verwaltungs GmbH, Ungenannte Str. ??, D-40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 mit der Eisenbahn-Wohnungsbau-Gesellschaft Karlsruhe GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 100203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Annington EisenbahnWG Karlsruhe Verwaltungs GmbH, Düsseldorf.

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