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GF: Stephanie Caspar, Torsten Rossmann · Nicht mehr GF: Julian Deutz · Gewinnabführung: Axel Springer AG, Axel Springer SE · Beherrschung: Axel Springer AG, Axel Springer SE · Verschm.: N24 … … Hrb04.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.09.2014)

Auf einen Blick

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HRB 115398 B: WeltN24 GmbH, Ungenannte Str. ??, D-10888 Berlin. Gegenstand: Herstellung, Vertrieb, Handel und Veröffentlichung von Medieninhalten und Medienprodukten aller Art einschließlich verlegerischer und musikverlegerischer Aktivitäten sowie Veranstaltung von Rundfunk und sonstigen Medienangeboten wie z.B. Internetangebote, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesen Bereichen. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Dr. Deutz, Julian; Geschäftsführer: 4. Dr. Caspar, Stephanie, *??.??.????, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 5. Dr. Rossmann, Torsten, *??.??.????, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2014 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und dabei geändert u.a. hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 129131 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 27.11.2008 mit der Axel Springer Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (vormals Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 4998 B) besteht infolge deren Umwandlung in die Axel Springer SE mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 154517 B) mit dieser fort. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WeltN24 GmbH, Berlin.

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