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Verschmelzung: Stahlwerk Ergste Westig GmbH Hrb03.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2013)

Auf einen Blick

Text

Zapp Medical Alloys GmbH, Ungenannte Str. ??, D-40880 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2013 mit der Stahlwerk Ergste Westig GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen HRB 4715) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zapp Medical Alloys GmbH, Ratingen.

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