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Verschmelzung: versammlungen vom gleichen Tage mit dem Verlag für Organisations- und Kanzleisoftware (VOKS) GmbH Hrb02.09.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 8051: PMD Computertechnik GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-57299 Burbach
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit dem Verlag für Organisations- und Kanzleisoftware (VOKS) GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Siegen HRB 10719) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PMD Computertechnik GmbH, Neunkirchen.