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Verschmelzung: Bertelsmann SE & Co. KGaA 03.08.2016 – Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
Text
HRB 3357: arvato AG, Gütersloh, Ungenannte Str. ??, D-33335 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.06.2016 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2016 mit der Bertelsmann SE & Co. KGaA mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 9194) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: arvato AG, Gütersloh.
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