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Verschmelzung: Millionärswahl Formatentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH, Stein TV-Produktion GmbH Hrb30.06.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 58780: BRAINPOOL TV GmbH,
Köln, Schanzenstraße 22, 51063 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2016 und der Gesellschafterversammlung der Firma Stein TV-Produktion GmbH vom 09.06.2016 und der Gesellschafterversammlung der Firma Millionärswahl Formatentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH vom 09.06.2016 mit der der Stein TV-Produktion GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 43225) sowie mit der Millionärswahl Formatentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 69250) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BRAINPOOL TV GmbH, Köln.

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