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Verschmelzung: HAMMER Nord Beteiligungs GmbH Hrb16.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.08.2013)

Auf einen Blick

Text

HAMMER West Beteiligungs GmbH, Ungenannte Str. ??, D-32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2012 mit der HAMMER Nord Beteiligungs GmbH mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9592) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HAMMER West Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica.

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