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Satzung Hrb19.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.08.2011)

Auf einen Blick

Text

GFS-Genossenschaft zur Förderung der Schweinehaltung eG, Ascheberg (
Zum Pöpping 29, 59387 Ascheberg
). Die Vertreterversammlung vom 18.05.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 35 Absatz 1 (Geschäftsanteil) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Der Geschäftsanteil beträgt 300,00 Euro. Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, 50,00 Euro sofort, spätestens nach Ablauf des 1. Geschäftsjahres seiner Zugehörigkeit einzuzahlen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GFS-Genossenschaft zur Förderung der Schweinehaltung eG, Ascheberg.

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