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Verschmelzung: Liegenschaftsgesellschaft Lintorf mbH Hrb02.09.2011 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung, 30.08.2011)
Auf einen Blick
Text
ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen,Ungenannte Str. ??, D-45143 Essen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2011 mit der Liegenschaftsgesellschaft Lintorf mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 44915) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ThyssenKrupp AG, Essen.
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