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Verschmelzung: Mohn Media Mohndruck GmbH Hrb18.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.07.2011)

Auf einen Blick

Text

Mohn Media Sales GmbH, Ungenannte Str. ??, D-33311 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2011 mit Änderung vom 05.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 und 05.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.05.2011 und 05.07.2011 mit der Mohn Media Mohndruck GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 1554) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mohn Media Sales GmbH, Gütersloh.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Mohn Media Sales GmbH - Verschmelzung: Mohn Media Mohndruck GmbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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