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Verschmelzung: Draka Automotive GmbH Hrb07.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.07.2011)

Auf einen Blick

Text

Draka Cable Wuppertal GmbH, Ungenannte Str. ??, D-42369 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2011 mit der Draka Automotive GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 16888) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Draka Cable Wuppertal GmbH, Wuppertal.

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