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Partner (1 Person) · Verschmelzung: PMPG Lück, Saumweber & Partner Steuerberatungsgesellschaft · Vertretungsregelung Hrb15.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.04.2011)
Auf einen Blick
Text
PMPG Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Bornheim (
Ungenannte Str. ??, D-53332 Bornheim
). Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Partner: ?????????, ???????, Steuerberater, Sankt Augustin, *??.??.????. Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PMPG Lück, Saumweber & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Essen, PR 2148) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Partnerschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Partnerlschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PMPG Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB, Bonn.