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Verschmelzung: Paschke Dienstleistungen GmbH Hrb19.01.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.01.2011)

Auf einen Blick

Text

Zesarion Entertainment GmbH, Ungenannte Str. ??, D-59519 Möhnesee. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2010, jeweils mit Nachträgen vom 30.12.2010, mit der Paschke Dienstleistungen GmbH, vormals Paschke Hagelschaden-Zentrum GmbH, mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRB 8554) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 13.01.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zesarion Entertainment GmbH, Möhnesee.

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