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GF: Andreas Senger · Formwechsel: Andreas Senger GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 1.000.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Rechts­form: GmbH & Co. KG · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb17.09.2010 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 14.09.2010)

Auf einen Blick

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Senger Group GmbH, Ungenannte Str. ??, D-48429 Rheine. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-48429 Rheine. Gegenstand: Halten, Verwalten, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Senger, Andreas, Rheine, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Andreas Senger GmbH & Co. KG, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRA 3096) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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