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Verschmelzung: apetito Netherlands Holding B.V Hrb19.02.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.02.2010)

Auf einen Blick

Text

apetito Aktiengesellschaft,
Rheine, Bonifatiusstr. 305, 48432 Rheine
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2010 mit der ??????? ??????????? ??????? ???? mit Sitz in Denekamp, Niederlande (Kamer van Koophandel voor Oost Nederland, Nummer 14107145) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: apetito AG, Rheine.

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