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Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 10/10) vom 11.05.2010 ist das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben Hrb02.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.05.2010)

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P. und D. Henrichs GmbH, Ungenannte Str. ??, D-59174 Kamen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 10/10) vom 11.05.2010 ist das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 10/10) vom 31.03.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Von Amts wegen eingetragen.

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