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Verschmelzung: Steinzeug-Keramo GmbH 28.03.2012 – Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung, 23.03.2012)
Auf einen Blick
Text
EuroCeramic Steinzeugrohre GmbH, Viersen, Ungenannte Str. ??, D-41748 Viersen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Steinzeug-Keramo GmbH mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln HRB 33119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EuroCeramic Steinzeugrohre GmbH, Viersen.
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