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Satzung Hrb19.07.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.07.2014)
Auf einen Blick
Text
GnR 100251: Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG,
Langenmosen, Schrobenhausener Str. 40, 86571 Langenmosen
. Die Generalversammlung vom 05.06.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) und 40 (Beschränkte Nachschusspflicht). Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 320,00 EUR. Geändert, nun: Nachschusspflicht: 320,00 EUR je Geschäftsanteil. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG, Langenmosen.